1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle Leistungen, die wir über die Website https://transfera.ch oder im Rahmen eines direkten Mandats erbringen. Massgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmen.
2. Leistungen
2.1 Transfera vermittelt als unabhängige M&A-Beratung zwischen Verkäufern und Käufern von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der Schweiz. Die Leistungen umfassen insbesondere:
- Erstgespräch und Bedarfsabklärung auf Käufer- und Verkäuferseite
- Erstellung bzw. Prüfung von Suchprofilen und Unternehmensprofilen (Teaser / Blindprofil)
- Identifikation und Ansprache potenzieller Gegenparteien sowie Matching auf Basis der hinterlegten Kriterien
- Koordination von Erstgesprächen, Begleitung durch die Due Diligence und Unterstützung in der Verhandlungsphase bis zur Unterzeichnung
- Auf Wunsch Vermittlung ergänzender Fachpersonen (Recht, Steuern, Treuhand, Finanzierung)
2.2 Transfera schuldet ausschliesslich eine sorgfältige Bemühung im Sinne eines Auftragsverhältnisses nach Art. 394 ff. OR. Ein bestimmter Erfolg – insbesondere der Abschluss einer Transaktion – wird nicht geschuldet.
2.3 Transfera erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung und ersetzt keine Prüfung durch qualifizierte Fachpersonen. Inhalte im Magazin-Bereich („Wissen") sind rein informativ.
3. Vertragsschluss
3.1 Das Ausfüllen eines Formulars auf der Website (Suchprofil, Verkäuferanfrage, Kontaktformular) stellt eine unverbindliche Anfrage dar und begründet noch kein Vertragsverhältnis.
3.2 Ein Mandatsverhältnis kommt erst durch beidseitige, ausdrückliche Bestätigung zustande – in der Regel durch Unterzeichnung eines separaten Mandats- oder Vermittlungsvertrags bzw. durch schriftliche Annahme unserer Offerte.
3.3 Transfera behält sich vor, ein Mandat ohne Begründung abzulehnen, insbesondere wenn Interessenkonflikte drohen oder die Transaktion nicht in unseren Tätigkeitsbereich fällt.
4. Honorar und Kostenfolgen
4.1 Das Honorarmodell wird individuell im Mandatsvertrag festgehalten. Üblich ist eine Kombination aus:
- einer einmaligen oder monatlich wiederkehrenden Grund- bzw. Bearbeitungspauschale und
- einer Erfolgsprovision (Success Fee), die ausschliesslich im Fall eines effektiven Transaktionsabschlusses anfällt.
4.2 Bemessungsgrundlage der Erfolgsprovision ist – sofern im Mandatsvertrag nicht anders vereinbart – der gesamte Transaktionswert inkl. Earn-Out-, Verkäuferdarlehens- und Nebenleistungen.
4.3 Ein Erstgespräch ist unverbindlich und kostenfrei. Weitere Aufwände entstehen erst nach Unterzeichnung des Mandats.
4.4 Sämtliche Beträge verstehen sich exklusiv gesetzlicher Mehrwertsteuer und allfälliger Spesen (z. B. Reisekosten bei Vor-Ort-Terminen). Spesen werden transparent und nach effektivem Aufwand abgerechnet.
4.5 Für Dritte, die uns einen Käufer vermitteln, zahlen wir ein Empfehlungshonorar von 5'000 CHF aus unserem Honorar, sofern die empfohlene Person innerhalb von 12 Monaten ab Erstkontakt eine von uns begleitete Übernahme rechtsgültig vollzieht. Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Eingang unseres Mandatshonorars. Die Details sind im Reglement des Empfehlungsprogramms geregelt, das ergänzend zu diesen AGB gilt.
4.6 Das Empfehlungshonorar ist beim Empfänger als Einkommen zu versteuern. Bei Zahlung an Unternehmen erfolgt die Abrechnung gegen Rechnung zzgl. allfälliger MWST; bei Zahlung an Privatpersonen stellen wir eine Bescheinigung aus. Für die korrekte steuerliche Deklaration ist der Empfänger selbst zuständig.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber stellt uns rechtzeitig und vollständig alle Unterlagen und Informationen zur Verfügung, die für die Durchführung des Mandats erforderlich sind. Er steht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Angaben ein.
5.2 Der Auftraggeber benennt eine verantwortliche Ansprechperson und informiert Transfera unverzüglich über wesentliche Änderungen (z. B. parallele Verhandlungen mit Dritten, gesundheitliche oder familiäre Umstände mit Transaktionsrelevanz).
5.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, ohne vorgängige Abstimmung mit Transfera keine Informationen von Gegenparteien an unbeteiligte Dritte weiterzugeben.
6. Vertraulichkeit
6.1 Transfera behandelt sämtliche Informationen, die wir im Rahmen eines Mandats erhalten, streng vertraulich. Eine Weitergabe an potenzielle Gegenparteien erfolgt ausschliesslich stufenweise und nur mit der dokumentierten Zustimmung des Auftraggebers.
6.2 Sensible Unterlagen (Jahresabschlüsse, Kundenlisten, Verträge) werden erst nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) an geprüfte Interessenten weitergegeben.
6.3 Die Vertraulichkeitspflicht gilt unbefristet und auch nach Beendigung des Mandats fort.
7. Haftung
7.1 Transfera haftet für nachgewiesene Schäden aus Verletzung der Sorgfaltspflicht, soweit diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
7.2 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
7.3 Insbesondere übernimmt Transfera keine Haftung für die Bonität, Zahlungsfähigkeit oder die geschäftliche Integrität der vermittelten Gegenparteien. Die eigene Prüfung durch den Auftraggeber (Due Diligence) ist unerlässlich.
7.4 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung insgesamt auf die Höhe des im konkreten Mandat an Transfera bezahlten Honorars begrenzt.
8. Interessenkonflikte und Doppelmandate
Transfera kann für Käufer- und Verkäuferseite tätig sein, solange die betroffenen Parteien darüber transparent informiert sind und keine Einwände bestehen. Drohende Interessenkonflikte werden von uns aktiv offengelegt; gegebenenfalls legen wir ein Mandat nieder.
9. Dauer und Beendigung
9.1 Die Dauer des Mandats richtet sich nach dem jeweiligen Mandatsvertrag. Fehlt eine Vereinbarung, gilt das Mandat als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
9.2 Beide Parteien können das Mandat jederzeit unter Wahrung einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündigen. Das Recht zur sofortigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
9.3 Eine Erfolgsprovision bleibt geschuldet, wenn innerhalb von zwölf Monaten nach Mandatsende eine Transaktion mit einer während des Mandats von uns eingebrachten Gegenpartei zustande kommt (Nachwirkungsklausel).
10. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung. Mit der Nutzung unserer Leistungen bestätigen Sie, diese zur Kenntnis genommen zu haben.
11. Änderungen der AGB
Transfera kann diese AGB jederzeit anpassen. Änderungen werden auf dieser Seite publiziert und laufenden Mandaten vorab in Textform mitgeteilt. Massgeblich für bereits begründete Mandate ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung, sofern nicht etwas anderes vereinbart wird.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
12.2 Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
12.3 Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den darauf gestützten Mandatsverträgen ist BITTE_AUSFUELLEN (typischerweise Sitz der Firma, z. B. Zürich), soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen nichts anderes vorsehen.
Stand: 2026-04-23