Person per E-Mail benennen
Sie schreiben uns an kontakt@transfera.ch und nennen Name, Kontakt und – wenn möglich – einen kurzen Satz zum Hintergrund der empfohlenen Person. Die Empfehlung muss vor deren Erstkontakt mit uns bei uns eingehen.
Empfehlungsprogramm
Sie kennen jemanden, der ein Unternehmen übernehmen will? Kommt über Ihren Hinweis ein erfolgreicher Abschluss zustande, zahlen wir Ihnen 5'000 CHF Empfehlungshonorar aus.
So läuft es
Sie schreiben uns an kontakt@transfera.ch und nennen Name, Kontakt und – wenn möglich – einen kurzen Satz zum Hintergrund der empfohlenen Person. Die Empfehlung muss vor deren Erstkontakt mit uns bei uns eingehen.
Wir sprechen die Person an, prüfen die Passung und begleiten sie – wenn gewünscht – als Käuferin oder Käufer durch den Vermittlungsprozess. Ihre Empfehlung bleibt bei uns dokumentiert.
Sobald die empfohlene Person ein Unternehmen rechtsgültig übernommen hat, zahlen wir Ihnen 5'000 CHF aus – gegen Rechnung oder mit Bescheinigung, je nachdem, ob Sie als Privatperson oder als Unternehmen empfehlen.
Reglement
Damit das Programm für beide Seiten sauber bleibt, gelten folgende Regeln. Sie sind bewusst knapp gehalten und gelten ergänzend zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Wohn- bzw. Geschäftssitz in der Schweiz oder im EWR. Ausgeschlossen sind Mitarbeitende von BITTE_AUSFUELLEN Transfera Nachfolgewerk sowie deren nahe Angehörige. Eine Registrierung ist nicht nötig – die Empfehlung wird formlos per E-Mail ausgelöst.
Als Empfehlung gilt die schriftliche Benennung einer Person durch Sie an uns, sofern diese Person zum Zeitpunkt Ihrer Nennung noch nicht mit uns in Kontakt stand, nicht in unserer Käuferdatenbank geführt wird und nicht bereits von einer anderen Person an uns empfohlen wurde.
Bei Mehrfachempfehlungen derselben Person gilt die zuerst bei uns eingegangene E-Mail. Wir dokumentieren den Empfehlungseingang mit Datum und Uhrzeit.
Ein erfolgreicher Abschluss liegt vor, wenn die empfohlene Person im Rahmen eines von uns vermittelten Mandats ein Unternehmen rechtsgültig übernimmt (Signing und Closing) und unser Honorar bezahlt wurde.
Reine Beratungsaufträge, abgebrochene Transaktionen oder Vermittlungen, die nicht über uns laufen, begründen keinen Anspruch.
Der Anspruch auf das Empfehlungshonorar besteht, wenn der Abschluss innerhalb von 12 Monaten ab dem Erstkontakt der empfohlenen Person mit uns erfolgt. Nach Ablauf dieser Frist verfällt die Empfehlung ersatzlos.
Das Empfehlungshonorar beträgt 5'000 CHF pro erfolgreich vermitteltem Käufer. Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Zahlungseingang des Mandatshonorars durch den Käufer, auf ein von Ihnen bezeichnetes Schweizer Bankkonto.
Das Empfehlungshonorar ist beim Empfänger als Einkommen zu versteuern. Bei Auszahlung an Unternehmen erfolgt die Abrechnung gegen Rechnung (zzgl. MWST, sofern zutreffend). Bei Auszahlung an Privatpersonen stellen wir eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Steuerbehörde aus. Für die korrekte Deklaration ist der Empfänger selbst zuständig.
Wir informieren die empfohlene Person beim Erstkontakt darüber, dass sie auf Ihre Empfehlung hin zu uns gelangt ist. Ihren Namen nennen wir nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Inhalte aus dem späteren Mandat werden nicht an Sie zurückgespielt.
Wir verarbeiten die Kontaktdaten der empfohlenen Person zum Zweck der Kontaktaufnahme und der Dokumentation der Empfehlung. Details entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung. Die empfohlene Person hat jederzeit das Recht, einer weiteren Verarbeitung ihrer Daten zu widersprechen.
Wir behalten uns vor, Empfehlungen abzulehnen, die offensichtlich missbräuchlich sind (z. B. Massen-E-Mails, Selbstempfehlungen, Empfehlungen an Personen ohne echten Übernahmewillen). Dieses Reglement kann jederzeit angepasst werden; massgeblich ist die bei Eingang der Empfehlung gültige Fassung.
Stand: 2026-04-23
Fragen?
Schreiben Sie uns eine kurze Nachricht – wir melden uns innerhalb von ein bis zwei Werktagen.